Kassenpatienten
Sie haben die Möglichkeit bis zu sechs allgemein beratende Sprechstunden (25 Minuten) wahrzunehmen. Anschließend können bei entsprechender Indikation bis zu vier probatorische Sitzungen (50 Minuten) vereinbart werden. Sowohl Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, stelle ich für Sie einen entsprechenden Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse.
Privat- und Selbstzahler
Nachdem die Indikation im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gestellt wurde, werden in der Regel bis zu fünf probatorische Sitzungen von den Krankenversicherungen übernommen. Bitte klären Sie dieses jedoch im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, stelle ich für Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenversicherung und ggf. zuständigen Beihilfestelle.